Am Freitagabend kontrollierte die Polizei im Rathenower Stadtgebiet die Fahrerin eines E-Scooters. Hierbei stellten die Beamten erheblichen Alkoholgeruch in der Atemluft der Fahrerin fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Daraus resultierend musste die 18-jährige eine Blutprobenentnahme über sich ergehen lassen. Des Weiteren wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen sie eingeleitet und ihr die Weiterfahrt untersagt.
Am Samstagmorgen gegen 03:18 Uhr fiel den Beamten die gleiche Dame abermals auf. Zu diesem Zeitpunkt wies sie zwar nur noch eine Atemalkoholkonzentration von knapp 0,8 Promille auf, dafür verlief ein Drogenschnelltest positiv. Es erfolgte eine weitere Blutprobenentnahme und nun auch die Sicherstellung ihres E-Scooters, um die Begehung weiterer Verkehrsdelikte zu unterbinden.