Aufmerksame Zeugen beobachteten einen Unfall beim Einparken auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes. Ungeachtet dessen verließ die Fahrzeugführerin ihren PKW, um ihrem Einkauf nachzugehen.
Hinzugerufene Polizeibeamte empfingen die Fahrzeugführerin bei ihrer Rückkehr zum Fahrzeug und stellten im Rahmen der Unfallaufnahme fest, dass diese nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist sowie ein Test die Einnahme von Drogen anzeigte. Nach der Blutentnahme wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Gesamtschaden wurde auf ca. 200 Euro beziffert.
27.09.2024, 17:00 Uhr