Eine 14-jährige Syrerin begab sich am Nachmittag des 26.03. zu ihrer Freundin ins Wohnheim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und erzählte ihr, dass sie seit einiger Zeit von ihrem 41-jährigen Vater und ihrer Stiefmutter geschlagen wird. Grund soll der Verdacht des Vaters sein, dass die 14-Jährige einen Freund habe und er dies nicht dulde. Außerdem wird sie von der Stiefmutter nicht akzeptiert. Am 26.03. soll der Konflikt eskaliert sein und dabei der Vater die Tochter mit dem Tode bedroht haben. Daraufhin flüchtete sie zur Freundin. Von dort wurde die Polizei verständigt.
Die 14-Jährige wies eine Vielzahl leichter Verletzungen am Körper auf (z.B. Hämatome und eine Bisswunde). In Absprache mit dem Krisennotdienst des Jugendamtes wurde die 14-Jährige anderweitig untergebracht, so dass gegenwärtig keine konkrete Gefahr für das Mädchen besteht.
Gegen 21.30 Uhr erschien der Vater selbstständig in der Polizeiinspektion, nachdem er durch seine Lebensabschnittgefährtin über das zwischenzeitliche Erscheinen der Polizei an seiner Wohnanschrift in Kenntnis gesetzt worden war. Nach Belehrung stritt er den Tatvorwurf ab. Der Aufenthaltsort der Tochter wurde ihm nicht bekannt gegeben.