Tatverdächtiger zu einem Tötungsdelikt  festgenommen

Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeidirektion Ost und der Staatsanwaltschaft Neuruppin

Schönemark

Uckermark

Kategorie
Kriminalität
Tags
Straftaten
Datum
25.01.2017

Am 11. Juni 2015 waren in einem Brunnen in Schönermark (Landkreis Uckermark) menschliche Überreste gefunden worden. Auffindesituation und rechtsmedizinisches Gutachten sprachen für ein Tötungsdelikt durch Einwirkung stumpfer Gewalt. Die Mordkommission der Kriminalpolizei der Direktion Ost wurde mit der Aufklärung des Geschehens betraut.  

Wie sich im Laufe der Untersuchungen herausstellte, handelte es sich bei dem Verstorbenen um einen 1985 geborenen ehemaligen Bewohner des Grundstückes, welcher im Sommer 2009 letztmalig gesehen worden war. Der junge Mann hatte zwar seinen Wohnsitz in Schönermark genommen, jedoch seinen Lebensmittelpunkt in Neubrandenburg gehabt und dort einen Sonderpostenmarkt betrieben.   

Die Ermittler der Direktion Ost arbeiteten bei ihren Untersuchungen eng mit der Kriminalinspektion Neubrandenburg zusammen. Auch die Bevölkerung wurde um Mithilfe bei der Aufarbeitung der Lebensumstände des Verstorbenen gebeten. Daraus ergab sich jedoch kein Durchbruch in dem Fall.  

Die Ermittlungen führten letztlich zu ehemaligen Mitbewohnern des Grundstückes in Schönermark. Diese Personen wurden vernommen und Durchsuchungsmaßnahmen an ihren Wohnsitzen durchgeführt. Die Auswertung der sichergestellten Gegenstände konnte den Tatverdacht gegen drei der einstmals vier Mitbewohner ausräumen. Das Augenmerk der Kriminalisten richtete sich in der Folge auf einen nunmehr 33-jährigen Mann, der nicht nur Mitbewohner sondern auch Geschäftspartner des Toten gewesen war. Ihm konnten durch akribische Überprüfungen zahlreiche Betrugs- und Manipulationshandlungen nachgewiesen werden, die er unter der Verwendung der Identität des Verstorbenen vorgenommen hatte.  

Aufgrund der umfassenden Ermittlungsergebnisse erließ das Amtsgericht Neuruppin einen Haftbefehl wegen Mordes aus Habgier gegen den jetzt in Sachsen ansässigen Tatverdächtigen. Er ist festgenommen und wird im Tagesverlauf dem Haftrichter vorgeführt. 

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