Ein Hämatom am Bein sowie Hautabschürfungen an einem Arm verursachte ein Zusammenstoß eines PKW mit einer Radfahrerin. Im Einmündungsbereich beachtete der PKW-Fahrer offenbar nicht die vorfahrtsberechtigte Radlerin, so dass diese stürzte.
Darüber hinaus entstand ein Sachschaden von 200 Euro.
19.06.2026, 15:00 Uhr