Potsdam. Ein polnischer Staatsbürger ist aufgrund einer Identitätsverwechslung fälschlicherweise in Brandenburg inhaftiert worden. Der 33-jährige saß 34 Tage irrtümlich hinter Gittern. Anfang Juni ist er freigelassen worden. Das Landeskriminalamt ermittelt wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung.
Der Mann war am 2. Mai 2018 gegen 8 Uhr nach Bürgerhinweisen desorientiert in Hoppegarten festgestellt worden. Er trug keine Ausweispapiere bei sich und sprach kein Deutsch. Die eintreffenden Beamten der Polizeiinspektion Märkisch-Oderland stellten die Identität anhand des genannten Namens und Geburtsdatums fest. Nach Überprüfung der Daten stellten die Beamten fest, dass unter diesen Personalangaben zwei Haftbefehle existierten. Das in Datensystemen vorliegende Lichtbild schien den Betroffenen darzustellen. Daraufhin wurde der Mann festgenommen und noch am selben Tag der Justizvollzugsanstalt Wriezen zugeführt. Unter den übergebenen Unterlagen befand sich eine Identitätserklärung der Polizei.
Der Festgenommene befand sich bei der Ankunft in der JVA Wriezen in desorientiertem Zustand. Die Polizei hatte noch auf eine Freitodgefahr hingewiesen. Am 2. und 3. Mai 2018 wurde deshalb unter Einbeziehung eines Dolmetschers und weiterer Fachdienstmitarbeiter mehrfach mit ihm gesprochen. Hinweise auf eine andere Identität ergaben sich dabei nicht. Am 7. Mai 2018 wurde der Gefangene dann zuständigkeitshalber in die JVA Brandenburg verlegt. Im Rahmen des dortigen Aufnahmeverfahrens teilte er am 14. Mai 2018 der zuständigen Mitarbeiterin mit, er sei nicht mit der in den Haftbefehlen genannten Person identisch und habe keine Straftaten begangen. Diese Aussage wiederholte er in der Folgezeit mehrfach.
Daraufhin veranlasste die JVA Brandenburg in der 22. Kalenderwoche eine Identitätsüberprüfung durch die Polizeidirektion West. Außerdem wurden die Unterlagen überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass der Inhaftierte sowohl bei der Polizei als auch in der JVA Brandenburg mit einem anderen Namen unterzeichnet hatte. Darauf angesprochen sagte er, dass dies sein richtiger Nachname sei. Im Ergebnis dieser Überprüfung wurde der JVA Brandenburg am 4. Juni 2018 mitgeteilt, dass es sich bei dem Mann nicht um die mit Haftbefehl gesuchte Person handelt.
Die zuständigen Staatsanwaltschaften verfügten daraufhin die unverzügliche Freilassung des 33-jährigen Polen. Eine Anzeige zum Verdacht der Freiheitsberaubung wurde aufgenommen, die Ermittlungen dazu führt das LKA.