Polizeipräsidium plant die Erprobung neuer Einsatzmittel

Überregional

Kategorie
Die Polizei
Datum
06.11.2020

Potsdam. Das Polizeipräsidium plant im kommenden Jahr die Erprobung des Distanzelektroimpulsgerätes (DEIG) und der Body-Cam.Die beiden modernen Einsatzmittel sollen den Handlungsspielraum für die Polizistinnen und Polizisten erweitern, bislang vorhandene einsatztaktische Lücken schließen und eine größtmögliche Eigensicherung bei der Anwendung von Zwangsmaßnahmen erzielen.

Polizeipräsident Oliver Stepien„Wir wollen unsere Beamtinnen und Beamten besser schützen. So ist das Ziel, mit dem Distanzelektroimpulsgerät eine zusätzliche Handlungsoption zu schaffen, beispielsweise bei mit gefährlichen Gegenständen wie unter anderem Messer, Knüppel bewaffneten potentiellen Angreifern. Welche Option letztendlich zur Anwendung kommt, muss selbstverständlich stets den direkt betroffenen Polizeiangehörigen in der konkreten Einsatzsituation vorbehalten bleiben. Insofern ist das Gerät kein Ersatz für die Schusswaffe, sondern eine Ergänzung, die bei Vorliegen geeigneter Rahmenbedingungen zur Anwendung kommt und gegebenenfalls die einsatztaktische Lücke zwischen Schlagstock, Reizstoffsprühgerät und Schusswaffen schließt.Die Body-Cam kann in angespannten Situationen deeskalierend wirken und bei der objektiven Sachverhaltsaufklärung unterstützen.“

Die bereits beschafften 27 Distanzelektroimpulsgeräte werden voraussichtlich im ersten Quartal 2021 im Wach- und Wechseldienst der Polizeiinspektion Elbe-Elster und in der 3. Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei für ein Jahr erprobt.

Die Erprobung der körpernah getragenen Body-Cams soll nach derzeitigem Stand voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres in den Polizeiinspektionen Potsdam, Oberhavel und Cottbus/Spree-Neiße, sowie in der 1. Einsatzhundertschaft mit insgesamt 30 Geräten erfolgen. Geplant ist keine cloud basierten oder externen Lösungen zur Datenübertragung und  speicherungen, sondern polizeieigene IT-Infrastruktur zu nutzen. Gegenwärtig werden dazu noch offene datenschutzrechtliche Fragen geklärt, bevor in die konkrete Planung der Erprobung eingestiegen werden kann.

Im Zuge der Erprobung wird der Einsatz umfangreich evaluiert werden, um daran anschließend über die Einführung entscheiden zu können.

 

Nr. 26 / 2020 vom 06.11.2020

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