Polizei weitet den Pilotbetrieb zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten auf das gesamte Land aus

Potsdam

Überregional

Kategorie
Die Polizei
Datum
01.03.2022

Ab dem 1. März 2022 wird die Polizei des Landes Brandenburg ihren Pilotbetrieb zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) erweitern.

Zunächst werden Polizistinnen und Polizisten der Polizeiinspektion Cottbus/ Spree-Neiße und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Bediensteten der Polizeiinspektion Dahme-Spreewald mit dem neuen Einsatzmittel ausgestattet. Im Laufe des zweiten Quartals werden nach bisheriger Planung die Polizeiinspektionen Oberhavel, Oder-Spree/ Frankfurt (Oder) und Brandenburg a.d.H. sowie die Einsatzhundertschaften in Oranienburg, Potsdam und Frankfurt (Oder) in den Pilotbetrieb aufgenommen.

Insgesamt werden im Rahmen des Pilotbetriebs 130 Distanzelektroimpulsgeräte in die benannten Dienststellen ausgeben. In Vorbereitung der Ausweitung des Projektes sind in den vergangenen Monaten umfangreiche Schulungs- und Trainingsmaßnahmen, insbesondere für das Handeln in eigensicherungsrelevanten Situationen erfolgt. Die Erprobung ist derzeit bis zum Ende des Jahres 2022 geplant.

Die ersten Geräte wurden bereits seit März 2021 in der Polizeiinspektion Elbe-Elster und in der dritten Einsatzhundertschaft in Cottbus erfolgreich erprobt. Dabei kam das DEIG bisher in 18 Fällen zum Einsatz. Darunter waren Fälle gegen gewaltbereite Randalierer und Einsätze gegen Personen, die mit einem Messer bewaffnet waren. In zwölf Fällen hat bereits die Androhung, das Gerät einzusetzen, zur Aufgabe des Gefährders geführt. In sechs Fällen kam es zur Anwendung des Einsatzmittels, wobei es ausschließlich zu leichteren Verletzungen, insbesondere durch den Eintritt der Pfeilelektroden in die Haut sowie in Einzelfällen durch den Sturz, kam.

Die bisherigen Einsatzerfahrungen sind durchweg positiv.

Das DEIG ermöglicht bei bevorstehenden oder andauernden körperlichen Auseinandersetzungen mit gewalttätigen Störern oder Tatverdächtigen einen größeren Schutz für die eingesetzten Beamten und dem polizeilichen Gegenüber. Nach den bisherig gewonnenen Erkenntnissen erweitert das moderne Einsatzmittel den Handlungsspielraum für die Polizistinnen und Polizisten und schließt eine bislang vorhandene einsatztaktische Lücke zwischen Schlagstock, Reizstoffsprühgerät und Dienstwaffe.

Pressemeldungen zur Anwendung des DEIG

 

 

 

 

Hintergrund:

DEIG sind als Distanz-Elektroimpulsgerät im Land Brandenburg als Waffe[1] gemäß § 61 (3) BbgPolG, jedoch nicht als Schusswaffe i.S.v. §§ 66 ff BbgPolG, eingestuft und insofern für die Anwendung unmittelbaren Zwangs zulässig. Das DEIG ist vor seinem Einsatz anzudrohen. Bereits durch die Androhung des DEIG wirkt dieses aggressionshemmend mit einer hohen präventiven Wirkung.

 

 

[1] als Waffen sind Schlagstock, Pistole, Revolver, Gewehr, Maschinenpistole und Distanzelektroimpulsgerät zugelassen

 

 

Nr. 06 / 2022 vom 01.03.2022

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