Polizei untersagt unangemeldete Versammlungen in Cottbus vom

vom 31.01.2022 bis 13.02.2022

Cottbus

Cottbus

Kategorie
Demonstrationen
Datum
29.01.2022

In den vergangenen Wochen kam es im Stadtgebiet von Cottbus wiederkehrend zu nicht angemeldeten, als Spaziergänge deklarierte Versammlungen. Damit verbunden waren Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Infektionsschutzes zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Daher hat die Polizeidirektion Süd folgende Allgemeinverfügung erlassen, die nicht angemeldete Versammlungen untersagt.

Mit der Verbotsverfügung werden die Veranstaltung von und die Teilnahme an nicht angemeldeten und nicht behördlich bestätigten, insbesondere mit generellen Aufrufen zu Cottbuser „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehenden, Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel untersagt. Das Verbot betrifft die Gemarkungen Altstadt, Brunschwig, Ströbitz, Schmellwitz, Sandow, Spremberger Vorstadt, Sachsendorf und Madlow der Stadt Cottbus. Das Verbot gilt vom 31.01.2022 bis 13.02.2022 unabhängig vom Wochentag und unabhängig davon, ob einmalig oder wiederkehrend stattfindend, und umfasst auch Ersatzversammlungen.

 

Die Allgemeinverfügung samt Begründung liegt während der Öffnungszeiten, Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr, im Sicherheitszentrum der Stadt Cottbus, Berliner Straße 154, 03046 Cottbus zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird auch im Fenster desselben ausgehängt. Darüber hinaus ist die Verfügung auch unten in der Box abrufbar.

Verantwortlich:

Polizeidirektion Süd
Pressestelle

Juri-Gagarin-Straße 16
03046 Cottbus

Telefax: 0355 4937-2002
pressestelle01.pdsued@polizei-internet.brandenburg.de

Telefon: 0355 4937–2020
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