Polizei löst nicht angemeldete Versammlung in Brandenburg an der Havel auf

Brandenburg an der Havel

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Kategorie
Die Polizei
Datum
12.02.2022

Im Vorfeld wurde der Polizei bekannt, dass erneut durch Personen zu einem sogenannten „Spaziergang“ durch die Brandenburger Innenstadt aufgerufen wurde, ohne dies bei der Versammlungsbehörde anzumelden. Die Polizei hat deshalb einen Einsatz zur Durchsetzung des Versammlungsgesetzes durchgeführt.

Im Bereich des Katharinenkirchplatzes/Neustädtischer Markt/Hauptstraße wurde ab 13.00 Uhr eine größere Personenanzahl festgestellt, die als Versammlung gewertet wurde. Trotz mehrmaliger Aufforderungen der Polizei mittels Lautsprecher konnte kein Versammlungsleiter identifiziert werden. Zudem hielten die Versammlungsteilnehmer, auch nach mehrmaliger Aufforderung, die in der Eindämmungsverordnung vorgeschriebenen Abstände sowie die Maskenpflicht nicht ein. Aufgrund der hierdurch entstehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit, erklärte die Polizei mittels Lautsprecherwagen gegenüber den Anwesenden die Auflösung ihrer Versammlung. Die Personen wurden aufgefordert, sich zu vereinzeln und den Bereich zu verlassen.

Dieser Aufforderung kamen die anwesenden Personen nach. Im weiteren Verlauf begaben sich jedoch mehrere von ihnen in Gruppen durch die Hauptstraße in Richtung Jahrtausendbrücke. Die Polizei sperrte auf diesem Weg die offensichtliche Wegstrecke ab, um eine Fortführung der aufgelösten Versammlung zu unterbinden und die zuvor erklärte Auflösung durchzusetzen.

Im Rahmen des Einsatzes wurden mehreren Personen Platzverweise ausgesprochen, wobei zwei Personen dem ausgesprochenen Platzverweis nicht nachkamen und deshalb in Gewahrsam genommen wurden. Eine Person leistete bei einer Identitätsfeststellung Widerstand, hierzu wurde eine Strafanzeige aufgenommen.

Auch im heutigen Einsatz hat die Polizei wieder QR-Codes an den Einsatzfahrzeugen angebracht. Durch das Einscannen des QR-Codes gelangt man auf eine Internetseite im Bürgerportal der Polizei Brandenburg, wo alle grundlegenden Informationen zu Versammlungen abgerufenen werden können.

Leiter des Polizeieinsatzes Mathias Tänzer appelliert an dieser Stelle erneut, geplante Versammlungen bei der Versammlungsbehörde anzumelden: „Das ermöglicht in der Folge alle Absprachen mit dem Versammlungsleiter, die für eine erfolgreiche und friedliche Versammlungsdurchführung notwendig sind. Wir bereiten die Durchführung gemeinsam mit dem Versammlungsanmelder vor und sperren – wenn nötig – dafür auch Straßen.“

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