Im Rahmen einer Verkehrskontrolle konnte ein 35-jähriger Fahrzeugführer keinen Führerschein vorzeigen. Bei der Überprüfung ergab sich, dass ihm das Fahren ohne Fahrerlaubnis bereits mehrfach zur Last gelegt wurde. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde das Fahrzeug sichergestellt. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Wenig später wurde der Fahrer eines Fahrzeuggespanns angehalten und kontrolliert. Für das Führen des Fahrzeugs mit Anhänger konnte der kontrollierte 45-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Außerdem fehlte für das Zugfahrzeug eine abgeschlossene Versicherung. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Strafanzeige aufgenommen.
Ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Montag, 10.11.2025, 13:00 Uhr und 15:30 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 11.11.2025
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