Gestern früh ertappten die Ordnungshüter im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung eine junge Frau im Fließverkehr auf einem Kleinkraftrad mit 59 km/h. Da die 41- Jährige nur im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B war, war sie demzufolge nicht berechtigt, das Krad zu führen. Sie muss sich nun wegen des Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Ohne entsprechende Fahrerlaubnis unterwegs
Mittwoch, 30.08.2023, 09:50 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Gefahren
- Ordnungswidrigkeiten
- Straßenverkehr
- Datum
- 31.08.2023
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