Der am 11.11.2025 vorläufig festgenommene 30-Jährige, welcher beschuldigt wird, in mindestens eine Gartenlaube eingebrochen zu sein und das dabei erlangte Diebesgut später auf Internetplattformen zum Verkauf angeboten zu haben, sitzt nun in Untersuchungshaft. Er wurde am Folgetag einem Richter am zuständigen Amtsgericht Neuruppin vorgeführt, der Haftbefehl erließ und die Verbringung des Delinquenten in eine Justizvollzugsanstalt anordnete. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern weiter an.
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Templin – Vorläufig festgenommen
Am frühen Abend des 11.11.2025 wandte sich ein Templiner an die Polizei, nachdem er mitbekommen hatte, wie ein Mann Gegenstände per Anzeigenportal im Internet zum Kauf anbot. Diese Gegenstände erkannte der Templiner als sein Eigentum wieder. Ihm war das Ganze bei einem Einbruch in seine Gartenlaube im Schreber Weg abhandengekommen.
Polizisten griffen daraufhin den Verkäufer, der sich als bereits hinlänglich bekannter 30-Jähriger erwies und sogar unter Bewährungsauflagen steht. Der deutsche Staatsbürger ist vorläufig festgenommen.
Bei den folgenden Ermittlungen wird der Frage nachgegangen, ob der Mann möglicherweise für weitere Taten in Frage kommt. So ist nachts zuvor eine Kleingartenanlage im Neuplachter Weg von Einbrechern heimgesucht worden. Der oder die Täter gelangten nach ersten Erkenntnissen mit roher Gewalt in mindestens vier Lauben, aus denen dann Getränke und Tabakwaren gestohlen wurden.