Netzwerkarbeit gegen Gewalt in Fußballstadien

Fußballsicherheitsgipfel im Polizeipräsidium setzt auch weiterhin auf gemeinsames Vorgehen

Potsdam

Überregional

Kategorie
Die Polizei
Datum
08.08.2019

Potsdam. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Kommunen, Vereinen und Verbänden sowie Sicherheitskräften stand im Mittelpunkt des neunten Brandenburgischen Fußballsicherheitsgipfels am gestrigen Tage. Vertreter der Fußballverbände und -vereine, der Ministerien des Innern und für Kommunales sowie für Bildung, Jugend und Sport, Vertreter der Kommunen, der Bundespolizei, Berliner und Brandenburger Polizei kamen dafür im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg zum alljährlichen Erfahrungsaustausch zusammen. Ziel war es dabei, die etablierte Netzwerkarbeit fortzusetzen und sich im Zusammenhang mit aktuellen Sicherheitsfragen bei Fußballspielen im Land Brandenburg eng abzustimmen.

Polizeivizepräsident Roger Höppner:

„Die ganzjährige enge Zusammenarbeit aller Beteiligten hat sich in der vergangenen Saison bestens bewährt. Insgesamt waren nur sehr wenige, im Rahmen der Landespokalspiele erstmalig gar keine Vorkommnisse zu verzeichnen. Dies ist auch Ergebnis der sehr guten Vernetzung der Sicherheitspartner. Nicht hinzunehmen ist jedoch die gestiegene Anzahl rechtsextremistischer Straftaten sowie auch offenbar gezielte Angriffe auf Polizeibeamte. Auch in diesem Jahr konnten wir uns wieder darauf verständigen, dass Extremismus und Gewalt mit allen Mitteln Einhalt geboten werden muss. Die Polizei wird ihre Strategie aus Prävention und konsequenten repressiven Maßnahmen dafür weiter fortführen.“

Die Sicherheitslage im Zusammenhang mit Fußballspielen in Brandenburg hat sich in den vergangenen Jahren stetig verbessert. In der Spielzeit 2018/2019 wurden bei polizeilich relevanten Fußballspielen 70 Straftaten festgestellt (2017/2018: 58), insbesondere im Bereich von Beleidigungen und Sachbeschädigungen. Weiterhin rückläufig sind hingegen Körperverletzungen, sie sanken auf 10 (2017/2018: 12). 12 Personen wurden leicht verletzt (2017/2018: 14). Angestiegen sind hingegen rechtsextreme Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen von vier Handlungen 2017/2018 auf neun Handlungen 2018/2019.

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