Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes beschlossen, der Rechtssicherheit für die Abwehr von Drohnen und anderen unbemannten Fahrzeugsystemen schafft. Dem Landtag wird der Gesetzentwurf jetzt zur Debatte und Beschlussfassung weitergeleitet.
Innenminister René Wilke: „Die Zahl der Sichtungen von Drohnen, etwa im Umfeld kritischer Infrastrukturen, steigt in Brandenburg und dem gesamten Bundesgebiet seit einiger Zeit. Die von solchen Geräten ausgehenden Gefahren können erheblich sein, wenn sie beispielsweise zur Spionage, Sabotage oder für Angriffe auf kritische Infrastruktur genutzt werden oder den Flugverkehr gefährden. Die Einführung der neuen Regelung noch vor der umfassenden Novelle des Polizeigesetzes trägt den aktuellen Entwicklungen Rechnung, für die Polizei des Landes Brandenburg wird damit die Rechtssicherheit gestärkt.“
Durch die Aufnahme des § 10a („Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme“) in das Polizeigesetz wird klargestellt, dass polizeiliche Maßnahmen auch gegen an Land, in der Luft oder zu Wasser betriebene unbemannte Geräte zulässig sind, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist.