Innenminister legt Entwurf für Einsetzung eines Polizei- und Bürgerbeauftragten vor  

Stübgen: „Wir machen die gute Arbeit der Polizei noch transparenter “

Potsdam

Überregional

Kategorie
Besondere Ereignisse
Datum
19.11.2020

Innenminister Michael Stübgen hat den Entwurf eines Polizei- und Bürgerbeauftragtengesetzes in die Kabinettsberatung gegeben. Damit liefert das Innenministerium die notwendige Vorarbeit für die Umsetzung eines wesentlichen Punktes des Koalitionsvertrages. Der Polizeibeauftragte soll als unabhängiger und weisungsfreier Ansprechpartner für Bürger und Polizisten tätig werden.

Innenminister Stübgen erklärte, dass der vorgelegte Gesetzentwurf über die ursprüngliche Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinausgehe. Man habe sich bewusst entschieden, so Stübgen, den Polizeibeauftragten mit robusteren Rechten auszustatten. Wer Vertrauen stärken wolle, dürfe keinen Placebo-Beauftragten einsetzen. „Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten täglich einen hervorragenden Dienst. Diese gute Arbeit wollen wir noch transparenter machen. Uns darf nicht egal sein, dass Polizistinnen und Polizisten wiederholt zu Unrecht unter Generalverdacht gestellt werden. Dem kann und soll ein unabhängiger Polizeibeauftragter entgegenwirken, indem er das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Polizei stärkt. Wir haben im Vorfeld viele Gespräche innerhalb der Koalition aber auch mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen geführt. Die vielen guten Hinweise aus diesen Runden finden sich im vorgelegten Gesetzentwurf wieder. Nun wird sich das Parlament damit befassen. Ich bin guter Dinge, dass wir bald Brandenburgs ersten Polizeibeauftragten oder erste Polizeibeauftragte im Landtag begrüßen können.“

 

Hintergrund

Mit dem Polizei- und Bürgerbeauftragten (PBA) soll eine Stelle im Landtag geschaffen werden, an die sich Bürgerinnen und Bürgern wenden können, die Beschwerden wegen eines konkreten Fehlverhaltens von Polizistinnen oder Polizisten oder gegen die Arbeitsweise der Polizei allgemein erheben möchten. Außerdem soll Polizeibediensteten die Möglichkeit eröffnet werden, sich mit Eingaben über mögliche innerdienstliche Mängel oder Fehlentwicklungen an eine neutrale Stelle zu wenden. Gleichzeitig soll eine bessere parlamentarische Kontrolle ermöglicht und so mehr Transparenz im Bereich der Polizeiarbeit hergestellt werden.

Der oder die PBA soll vom Landtag auf Vorschlag der Landesregierung gewählt und der Dienstaufsicht der Präsidentin/des Präsidenten des Landtags unterstellt werden. Die Amtszeit soll sechs Jahre betragen.

Bei festgestellten Fehlentwicklungen oder begründeten Beschwerden soll der oder die PBA dem Innenministerium eine Mitteilung und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bürgerinnen/Bürger und Bedienstete, die eine Beschwerde bzw. Eingabe eingereicht hatten, erhalten in jedem Fall eine Antwort der oder des PBA.

Dem Innenausschuss soll jährlich ein Gesamtbericht inklusive statistischer Angaben über Beschwerden und Eingaben vorgelegt werden.

Dafür soll der oder die PBA mit folgenden Rechten ausgestattet werden:

 

  • Auskunft und Akteneinsicht vom Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) verlangen (Ausnahmen gelten bei Geheimhaltungsgründen),
  • Anhörung von Bürgerinnen/Bürgern sowie Bediensteten zu ihren Beschwerden bzw. Eingaben,
  • Anhörung von Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständigen bei der Prüfung von Eingaben,
  • Besuchsrecht in Polizeidienststellen,
  • Weitergabe von Vorgängen an Strafverfolgungsbehörden/Disziplinarvorgesetzte.

Verantwortlich:

Ministerium des Innern und
für Kommunales
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