Die 13 Beschuldigten benannten vor dem Haftrichter am Amtsgericht wahrheitsgemäß ihre Personalien und wurden entlassen.
Ausgangsmeldung vom 27.06.2020:
Haftanträge gegen Umweltakteure angeregt, Cottbus
Gegen 13 der 15 Akteure von „Ende Gelände“ und „Einsatz Kohlestopp“ die In der Nacht zum Freitag widerrechtlich einen systemrelevanten Bagger im Tagebau Jänschwalde besetzt hatten und ins polizeiliche Gewahrsam genommen wurden, wird durch die Staatsanwaltschaft Cottbus wegen des Haftgrunds der Fluchtgefahr Haftantrag gestellt. Die Personen stehen im dringenden Tatverdacht, sich wegen des Hausfriedensbruch strafbar gemacht zu haben. Sie werden heute dem Haftrichter beim Amtsgericht Cottbus vorgeführt.
Die Anordnung von Untersuchungshaft ist bei leichteren Straftaten auch dann möglich, wenn sich Personen nicht ausweisen können. Dies ist bei den Beschuldigten der Fall. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wären bei nachprüfbarer Preisgabe der Identitäten durch die Akteure mildere Maßnahmen anwendbar.