Potsdam. Es ist schon zu einer guten Tradition in der wasserschutzpolizeilichen Zusammenarbeit geworden, jährlich zum Beginn der Wassersportsaison gemeinsame Schwerpunktkontrollen durchzuführen. So werden auch in diesem Jahr WSP-Beamte in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt verstärkt auf ihren Gewässern im Einsatz sein. Die Kontrollen dienen sowohl der Gewährleistung eines sicheren und unfallfreien Verkehrs auf den Wasserstraßen und Seen als auch der Bekämpfung von Bootsdiebstählen.
In der Zeit vom 30. April bis 16. Mai müssen sich Schifffahrtstreibende wie Freizeitkapitäne auf umfangreiche Kontrollen in allen beteiligten Bundesländern einstellen. Schwerpunkte werden die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Befähigung der Schiffs- bzw. Bootsführer sein. Aber auch das Mitführen erforderlicher Dokumente wird geprüft. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Alkoholverbot und der Einhaltung bestehender Tempolimits. Auch auf die Einweisung von Bootsführern, die mit einem sogenannten Charterschein unterwegs sind, werden die Einsatzkräfte achten. Fahndungskontrollen und Gespräche zu Hinweisen für die Sicherung von Booten und deren Zubehör sind Bestandteil aller Einsätze der WSP-Beamten. Anwendung findet in diesem Jahr der neue Buß-und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) mit zum Teil deutlich erhöhten Sätzen.
In diesem Jahr werden die gemeinsamen Kontrollen von der WSP Brandenburg koordiniert. Der Leiter der WSP im Polizeipräsidium, Polizeioberrat Jan Müller, stellt dazu fest: „Die gemeinsamen Einsätze zum Saisonbeginn haben sich bewährt. In allen beteiligten Bundesländern spielen Schifffahrt und Bootstourismus eine wachsende Rolle. Wir pflegen sowohl die Zusammenarbeit der Wasserschutzpolizeien untereinander als auch mit den Verbänden von Schifffahrtstreibenden sowie Tourismus und Wassersport. Als Wasserschutzpolizei setzen wir uns für Sicherheit auf und an den Wasserstraßen ein und wollen unseren Beitrag leisten, dass sich Bürger und Gäste jederzeit sicher fühlen können.“
Im Jahr 2015 wurden bei den länderübergreifenden Kontrollen der WSP der beteiligten Länder jedes fünfte kontrollierte Fahrzeug der Freizeitschifffahrt und jedes vierte kontrollierte Fahrzeuge der Berufsschifffahrt oder dessen Besatzung bemängelt.
Der größte Teil der Beanstandungen betraf die Einhaltung der Fahrregeln und die Kennzeichnung der Fahrzeuge, aber auch Beanstandungen der Einhaltung der Wasserski- und Wassermotorräderverordnung. So bedeutet es z.B. für einen Führer eines Wassermotorrades, dass er 2016 kein Wassermotorrad führen darf, da ihm aufgrund wiederholter Verstöße gegen die Wassermotorräderverordnung für einen gewissen Zeitraum die Fahrerlaubnis (Ruhen der Fahrerlaubnis) entzogen wurde.
Bei der letzten großen gemeinsamen Kontrolle der beteiligten Bundesländer im Jahr 2015 wurden insgesamt 34 Alkoholverstöße registriert. Dabei gelten für Schiffs- und Bootsführer dieselben Alkoholregeln, wie sie für Kraftfahrer im Straßenverkehr allgemein bekannt sind.