Bei einer zunächst gewöhnlichen Verkehrskontrolle legte eine 28-jährige Audi-Fahrerin ihren Führerschein vor. Eine Abfrage des Dokuments ergab allerdings, dass dieser wegen Entzug der Fahrerlaubnis einzuziehen ist. Neben der Anzeige gegen die Fahrerin wurde auch ein Strafverfahren gegen den Halter des Fahrzeugs eingeleitet, wegen Fahren lassen ohne Fahrerlaubnis.
Führerschein eingezogen
Sonntag, 13.08.2023, 20:30 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 14.08.2023
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