Am 25.12. wurde die Polizei am Vormittag in das Asylbewerberheim Bärenklau gerufen, weil sich zwei Iranerinnen im Alter von 56 und 23 Jahren durch einen 18-jährigen Heimbewohner aus dem Tschad belästigt fühlten. Dieser hatte in den vergangenen zehn Tage mehrfach die Toilette und den Duschraum für Frauen aufgesucht, während sich die beiden iranischen Geschädigten in diesen befanden.
Deshalb wurde durch den Wachschutz schon ein Gespräch mit dem Beschuldigten geführt, dass er dies zu unterlassen hätte. Da der 18-Jährige aber weiterhin die Frauentoilette bzw. den Frauenduschraum aufsuchte, während sich eine der beiden Geschädigten in diesen befand, wurde nun die Polizei verständigt.
Im Beisein eines französischsprechenden Heimbewohners wurde dem 18-Jährigen der Tatvorwurf gemacht und er wurde aufgefordert, das Aufsuchen der Frauentoilette sowie des Frauenduschraums zu unterlassen. Er ließ sich zum Tatvorwurf nicht ein, gab aber an, dass er die Räumlichkeiten nicht mehr betreten werde. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Nachstellung eingeleitet.