Während einer Streifenfahrt fiel ein langsam fahrendes Sportmotorboot auf, das die Aufmerksamkeit auf sich zog. Auf dem gemieteten Wasserfahrzeug befand sich der Beschuldigte im Heckbereich und betrieb das Angeln mit einer Handangelrute, die während der Fahrt einsatzbereit mit einem Raubfischköder versehen war.
Es konnte nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Angelpapiere sowie eine Jahresangelkarte für das Gewässer vorhanden waren. Allerdings verlor die Jahresangelkarte ihre Gültigkeit aufgrund eines Verstoßes gegen die Auflagen in Form des Schleppangelns. Es wurde kein Fischfang verzeichnet.
Freitag, 03.05.2024, 13:00 Uhr