Am Freitagabend wurde durch die Beamten der Autobahnpolizei eine Fahrzeugkombination aus einem Kleinlasttransporter und einem Anhänger kontrolliert, welche ein zulässiges Gesamtgewicht von sieben Tonnen aufwies. Der 51-Jährige Fahrzeugführer konnte lediglich einen Führerschein der Klasse B vorweisen. Die erforderliche Klasse BE besaß er nicht.Die Weiterfahrt mit dem Anhänger wurde untersagt und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Falscher Führerschein für das Gespann
Freitag, 02.08.2024, 22:20 Uhr
- Kategorie
- Die Polizei
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 04.08.2024
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