Im Rahmen ihrer Streifenfahrt wurden Brandenburger Polizisten auf ein Kleinkraftrad aufmerksam, an dem augenscheinlich ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. Sie stoppten das Fahrzeug und kontrollierten den Fahrer. Dabei bestätigte sich der Verdacht einer Verkehrsstraftat. Der 54-jährige Mopedfahrer konnte keinen gültigen Versicherungsschutz nachweisen. Ihm wurde nicht nur die Weiterfahrt mit dem Moped untersagt, sondern er wurde zudem mit der Einleitung eines Strafverfahrens vertraut gemacht.
Fahren ohne Pflichtversicherung
Samstag, 25.03.2023, 12:10 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 27.03.2023
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