Drei Versuche eines falschen Polizisten Bürger um ihre Wertsachen zu erleichtern

Landeshauptstadt Potsdam, Templiner Vorstadt, Küsselstraße

Potsdam

Kategorie
Kriminalität
Datum
10.08.2018

Eine 80- jährige Dame teilte der Polizei mit, dass sie einen Telefonanruf von einer männlichen, ihr unbekannten Person erhielt, die sich als Polizeibeamter zu erkennen gab. Der falsche Polizist am Telefon teilte ihr mit, dass eine Person festgenommen wurde, die einen Zettel mit ihrem Namen und ihrer Anschrift bei sich hatte. Weiterhin fragte sie der angebliche Polizeibeamte nach Geld und Wertgegenständen in ihrer Wohnung. Auf diese Fragen ging die rüstige Dame jedoch nicht weiter ein und beendete das Gespräch.In der Polizeiinspektion Potsdam erschienen zum späteren Zeitpunkt noch zwei weitere Bürger, im Alter von 72 und 60 Jahren, die anzeigten‚ Opfer von ähnlichen Betrugsanrufen geworden zu sein. Es wurden drei Strafanzeigen wegen Amtsanmaßung und des Verdachtes des versuchten Betruges aufgenommen. Die Kriminalpolizei ermittelt nun zu diesen ominösen Anrufen und prüft Zusammenhänge zwischen den Telefonaten.

Donnerstag, 09.08.2018, 22: Uhr – 23:15 Uhr

 

Die Polizei rät nun, sich niemals auf solche oder ähnliche telefonische Auskunftsbegehren, von wem auch immer und unter welchem Vorwand auch immer einzulassen. Die Polizei fordert Bürger auf niemals am Telefon ihre finanzielle Situation zu schildern, oder Geldverstecke zu verraten.

Im Zweifelsfall beenden Sie das Telefonat und rufen sie anschließend ihre örtliche Polizeidienststelle unter der öffentlich bekannten oder im Telefonbuch eingetragenen Telefonnummer an.

Hier noch ein paar Verhaltensweisen im Überblick:

Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis

Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit die in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder einem Rückruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können.

Rufen Sie die Polizei zurück. Verwenden Sie dazu die öffentlich bekannte Telefonnummer – ABER NICHT die Nummer, die die Anruferin oder der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat oder die auf dem Display angezeigt wurde!

Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers

Bevor Sie jemanden ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle

Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind AUCH NICHT DER POLIZEI!

Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei. Sie erreichen sie unter der Nummer 110

 

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