Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamten eingeleitet

Potsdam

Überregional

Kategorie
Die Polizei
Datum
17.02.2021

Einem Angehörigen der Spezialeinheiten ist am heutigen Tage vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte verboten worden.

Ausgangspunkt hierfür bildete eine Mitteilung des LKA Mecklenburg-Vorpommern an das LKA Brandenburg Anfang Februar 2021. Danach ist in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rostock gegen einen Polizeivollzugsbeamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern Kommunikation per Mobiltelefon zwischen dem dort Beschuldigten und dem Polizeibeamten aus Brandenburg aus dem Zeitraum von Januar 2017 bis Februar 2019 festgestellt worden. Die Kommunikation fand im Ergebnis der bisherigen Auswertung ausschließlich zwischen diesen beiden Personen statt, nicht in Chatgruppen mit Dritten oder Netzwerken.

Der Sachverhalt ist durch das LKA Brandenburg geprüft und der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Würdigung vorgelegt worden. Diese verneinte Anfang der Woche die Strafbarkeit des Sachverhaltes.

Nach erster Würdigung der übermittelten Kommunikation wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Brandenburger Beamten eingeleitet. Mögliche Verstöße gegen die Treuepflicht des Beamten und sein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie gegen seine allgemeine Wohlverhaltenspflicht sind Gegenstand disziplinarer Ermittlungen.

Weitere Angaben können angesichts des laufenden Disziplinarverfahrens und aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes aktuell nicht gemacht werden.

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