Polizeibeamte kontrollierten in den Abendstunden des 01.03.2026 einen 25-jährigen auf seinem E-Roller. Dieser wies während der Kontrolle erheblichen Atemalkohol auf. Die Beamten führten einen Atemalkoholtest mit ihm durch. Das Ergebnis: 0,7 Promille. Also wurde der 25-Jährige in die Polizeiinspektion gebracht, wo ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest durchgeführt wurde. Ihm wurde die Weiterfahrt bis zur Nüchternheit untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Kurz nach Mitternacht trafen dieselben Beamten den 25-jährigen Mann erneut. Er war wieder mit seinem E-Roller unterwegs. Er wurde noch einmal kontrollier - und wieder roch er nach Alkohol. Seine Unbelehrbarkeit zeigte sich deutlich, da er seinen vorherigen Wert mehr als verdoppelte. Mit einem Wert über 1,9 Promille ging es erneut ins Polizeirevier. Dieses Mal wurde ein Vertragsarzt hinzugezogen, der eine Blutprobe entnahm. Der E-Roller wurde sichergestellt. Gegen den 25-Jährigen wurde dann zusätzlich ein Verkehrsstrafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Nachtstunden vom 01.03.2026 zum 02.03.2026