Dass auch Fahrradfahrer bei entsprechendem Alkoholkonsum mit dem Gesetz in Konflikt geraten können, musste am Montagabend ein 41-Jähriger feststellen. Bei einer Kontrolle kurz nach 21:00 Uhr lag der Messwert des Atemalkoholtests mit 1,8 Promille bereits im Bereich einer Verkehrsstraftat.
Zur Sicherung gerichtsfester Beweise wurde die Blutprobe im Krankenhaus veranlasst und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.