Polizeibeamte der Wasserschutzpolizei kontrollierten am Sonntagnachmittag ein Sportboot in der Nähe zum Caputher Gemünde. Dabei bemerkten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch beim 34-jährigen Sportbootführer. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Wert von 1,19 Promille. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, eine Blutprobenentnahme angeordnet und eine Strafanzeige aufgenommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind! Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.
Sonntag, 27.07.2025, 17:41 Uhr