Nicht angemeldete Versammlung blockierte Baustelle, Hausfriedensbruch in den Bahnhofspassagen

Potsdam

Kategorie
Die Polizei
Datum
21.03.2018

Landeshauptstadt Potsdam Breite Straße;  Babelsberger Straße; 21.03.2018, 11:00 Uhr – 12.50 Uhr

Ein Verantwortlicher der Baustelle "Neubau der Garnisonkirche" teilte der Polizei mit, dass die Zufahrt zur Baustelle durch mehrere Personen blockiert wird. Durch diese Blockade war es weder ihm, noch weiteren Zulieferern möglich die Baustelle aus Richtung Werner-Seelenbinder-Straße zu befahren.

Zunächst forderte er selbst die 14 Personen auf, die Baustelle, insbesondere die Zufahrt zu verlassen. Dieser Aufforderung kamen sie jedoch nicht nach, sodass er die Polizei verständigte.

Da die Versammlung nicht angemeldet war, auf Grund der mitgeführten Plakate wohl aber schon länger geplant worden ist, lag der Verdacht des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Straftat) sowie der Nötigung vor. Durch die Polizei wurden zur Sicherstellung der Strafanzeigenbearbeitung zunächst die Personalien aller Teilnehmer erhoben, ein Verantwortlicher namenhaft gemacht und die nicht angemeldete Versammlung  beendet. Dabei widersetzte sich ein Versammlungsteilnehmer, wollte sich einer Identitätsfeststellung entziehen und keine Personalien angeben. Er musste für die Maßnahme der Durchsuchung nach Personaldokumenten kurzzeitig mit Handschellen gefesselt werden. Wurde nach dem Auffinden der Dokumente und Personalienfeststellung aber wieder entlassen.

Allen Versammlungsteilnehmern, welche auch mit Musikinstrumenten sowie Plakaten vor Ort waren und einige Plakate bereits an den dortigen Zäunen aufgehängt hatten, wurden Platzverweise erteilt. Die Personen entfernten sich daraufhin in Richtung Hauptbahnhof.

Wenig später wurde die Polizei erneut gerufen, diesmal in die Bahnhofspassagen. Hier wurden acht Personen, alles vorherige Versammlungsteilnehmer der o.a. nicht angemeldeten Versammlung, im Hauptbahnhof Potsdam auffällig. Sie versuchten zu musizieren und Plakate aufzuhängen. Der in den Bahnhofspassagen tätige Wachschutz erteilte ihnen Hausverbot, dem sie jedoch nicht nachkamen. Die zur Durchsetzung des Hausrechtes gerufene Polizei begleitete die Personen dann schließlich aus dem Bahnhof und nahm erneut eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs auf.

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