Wie schütze ich mich davor, Opfer einer Straftat zu werden?


Jeder von uns kann Opfer einer Straftat werden. In solch einem Fall benötigen nicht nur das Opfer, sondern auch dessen Angehörige, Zeugen oder Ersthelfer individuellen Beistand und kompetente Unterstützung. Im Rahmen des Polizeilichen Opferschutzes möchten wir Sie in Ihrer Notlage nicht allein lassen. Unser Anliegen ist es, Ihre individuellen Bedürfnisse nach einer Straftat oder einem Verkehrsunfall zu berücksichtigen und Sie vor weiteren Schädigungen zu bewahren. Auch unterstützen wir Sie gern bei Anträgen auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Um diese Ziele zu fördern, arbeiten in den Polizeidienststellen kompetente Polizeibeamte/-innen (sogenannte Opferschutzbeauftragte), welche im sachgerechten Umgang mit Opfern besonders geschult sind und eng mit spezialisierten Einrichtungen und Vereinen der Opferhilfe kooperieren. Die Opferschutzbeauftragten fungieren somit als fachkundige Mittler zwischen der Polizei und den regionalen Hilfseinrichtungen.

Der beste Opferschutz ist jedoch eine zielgerichtete und wirksame Kriminalitätsvorbeugung. Speziell fortgebildete Mitarbeiter der Brandenburgischen Polizei leisten bewährte Präventionsarbeit, indem sie dem Bürger beratend zur Seite stehen.

Wünschen Sie eine persönliche und kostenlose Beratung zum Thema Opferschutz, dann wenden Sie sich bitte an unsere Zentralstelle für Prävention in Potsdam Eiche oder an eine Polizeiinspektion in Ihrer Nähe.