Die für das gesamte Land Brandenburg zuständige Waffenrechtsbehörde ist das Polizeipräsidium.
Ihre waffenrechtlichen Angelegenheiten werden durch den Stabsbereich Recht der Polizeidirektion des Polizeipräsidiums, die für Ihren Hauptwohnsitz örtlich zuständig ist, bearbeitet. Die Kontaktinformationen der für Sie zuständigen Polizeidirektion finden Sie unter den unten aufgeführten Links.
Bitte verwenden Sie die hier zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Sie können diese online ausfüllen und ausdrucken. Eine eigenhändige Unterschrift und die Einreichung des Originals sind unbedingt erforderlich!