Zeugen gesucht

Rathenow

Havelland

Kategorie
Zeugen gesucht
Datum
23.01.2023

Ereigniszeit: Mittwoch, 18.01.2023, 13:10 Uhr bis 16:40 Uhr

In Rathenow sind der Polizei am vergangenen Mittwoch drei Fälle gemeldet worden, in denen eine bislang unbekannte Personen Kinder angesprochen haben soll. Die jeweils 10, 11 und 12 Jahre alten Mädchen berichteten unabhängig voneinander jeweils davon, dass sie an dem Nachmittag von einem älteren Mann aus einem weißen PKW heraus angesprochen worden seien. Dabei habe der Mann teilweise die Mädchen darum gebeten, mit ihm zu kommen. Die Kinder reagierten alle richtig und gingen nicht darauf ein.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hält es die Kriminalpolizei für wahrscheinlich, dass es sich bei dem beschriebenen Mann um dieselbe Person handelt. Der Mann soll folgendermaßen aussehen:

  • ca. 60-70 Jahre alt
  • trug eine Brille mit schwarzem Rahmen
  • graue bis weiße kurze Haare
  • schwarzer Pullover und Jogginghose
  • sprach Deutsch ohne Dialekt

Die Polizei hat die Hinweise aufgenommen und seit dem Bekanntwerden bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Bisher konnte die Identität des unbekannten Mannes jedoch noch nicht geklärt werden. Deshalb werden nun Zeugen, die Hinweise zu dem Mann geben könnten, gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Dies ist sowohl telefonisch unter 03322 275-0 möglich als auch online über unser Bürgerportal polbb.eu/hinweis.

Sowohl in der Zeit vor dem 18.01.2023 als auch seitdem sind der Polizei keine weiteren ähnlich gelagerten Fälle in Rathenow gemeldet worden.


Die Polizei informiert zu diesem Thema:

Grundsätzlich wird die Polizei bei jedem, direkt an uns gemeldeten Sachverhalt aktiv. Jede Meldung wird sehr ernst genommen und intensiv geprüft, jedem Hinweis wird nachgegangen. Insbesondere wird Kontakt zu dem Kind, aber auch den zuständigen Behörden und Einrichtungen aufgenommen. Bei diesem wichtigen Thema gilt folgender Grundsatz in besonderem Maße:

Wachsamkeit und Sensibilität sind sehr wichtig, „Panikmache“ jedoch fehl am Platze.

Die Polizei rät:

Eltern sollten ihre Kinder zum Thema „Verhalten gegenüber fremden Personen“ sensibel und kindgerecht informieren. Wichtig ist, Kindern damit keine Angst zu machen. Auch die polizeiliche Prävention bietet für Schulen und Kindergärten altersgerechte Veranstaltungen zu diesem Thema an.

Zunächst sollten Eltern ihren Kindern grundsätzlich glauben, dass sich Sachverhalte auch so zugetragen haben, wie von den Kindern geschildert. Speziell geschulte Polizisten können bei der späteren Befragung diese Glaubhaftigkeit nochmals, gemeinsam mit den Eltern überprüfen.

Wenn Kinder durch Fremde angesprochen und/oder zum Mitgehen aufgefordert wurden, sollte dieses der Polizei direkt mitgeteilt werden. Eine sofortige Meldung an die Polizei ist auch deshalb wichtig, weil sie nur so in der Lage ist, schnell erfolgversprechende Fahndungsmaßnahmen einzuleiten.

In Bezug auf das undifferenzierte Weiterverbreiten von vermeintlich wahren Sachverhalten über soziale Medien sollte jedoch immer bedacht werden, dass dadurch bei vielen Eltern und auch Kindern Verunsicherung erzeugt wird. Sichere Informationsquellen zu derartigen Sachverhalten sind die Polizeimeldungen, da hier vor Veröffentlichung eine Prüfung stattfindet und alle wichtigen Umstände zusammengetragen werden, die für eine Information und ggf. gezielte Warnung oder Entwarnung der Bevölkerung notwendig sind.

TIPPs, die den Kindern sensibel und einfühlsam vermittelt werden sollten, ohne ihnen dabei Angst zu machen:

  1. Kinder sollten keinesfalls mit fremden Männern oder Frauen mitgehen, auch wenn diese ihnen etwas zeigen oder schenken wollen. (Tierbabys, kleinen Hund, Vögel, Spielzeug etc.)
  2. Grundsätzlich sollten Kinder keine Geschenke von Fremden annehmen (z.B. Geld, Süßigkeiten, Videospiele, Spielzeug).
  3. Sagen Sie Ihren Kindern, dass Sie (Eltern) niemals fremde Personen schicken würden, um sie abzuholen oder nach Hause zu fahren.
  4. Kinder sollten von fremden Personen, die sie ansprechen, immer zwei Armlängen (drei „Elefantenschritte“) Abstand halten.
  5. Sollten Kinder zum Mitgehen oder Einsteigen aufgefordert werden, sollten sie ohne Antwort weglaufen, sich jedoch nicht verstecken, sondern auf dem schnellsten Weg zu einer Vertrauensperson oder in ein Geschäft gehen und die Polizei und die Eltern verständigen.

 

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