Mir wurde etwas gestohlen!

Tags
DGS
Lebenslage
Schadensfall
Datum
23.06.2022

 

TaschendiebstahlErstatten Sie eine Diebstahlsanzeige! Wichtige Informationen: wann, wo und wie der Diebstahl geschehen sein konnte, helfen dabei, den Täter zu ermitteln.Was wir für Sie tun können:

Bei einem Diebstahl handelt es sich um eine Straftat. Wurde Ihnen etwas gestohlen, informieren Sie bitte unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 110 oder persönlich in der Polizeidienststelle in Ihrer Nähe.

Es ist erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten. Dies können Sie online, schriftlich per Post oder direkt in jeder Polizeidienststelle erledigen. Nach der Anzeigenerstattung erhalten Sie eine Anzeigenbestätigung bzw. eine Vorgangsnummer, die Sie für Ihre Unterlagen und die Versicherung benötigen.

 

Woran Sie denken sollten:

Für die Anzeigenaufnahme ist es wichtig, dass Sie einige Unterlagen mitbringen. So zum Beispiel: Ihr Personalausweis, Eigentumsnachweise (Kaufverträge), den Fahrradpass oder die Individualnummer. Wichtig für die Anzeige sind auch die Informationen: wann, wo und wie der Diebstahl geschehen sein konnte. Hierfür können sie das Online-Formular zu Rate ziehen und sich gegebenenfalls Notizen fertigen.

Wie geht es weiter?

Wir prüfen zunächst, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. Regelmäßig wird dies die Einleitung einer Fahndung sein. Nachdem Sie die Strafanzeige erstattet haben, gelangt diese zum Sachbearbeiter der Kriminalpolizei, der sie bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft bearbeitet. Sollten wir noch Fragen haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, Sie anschreiben oder nochmals zu uns vorladen.

Sollten Ihnen nachträglich wichtige Informationen einfallen, können Sie diese entweder anhand der Vorgangs-ID online oder unter Angabe der Tagebuchnummer schriftlich ergänzen. Auf diesem Wege erfahren Sie auch den Namen Ihres zuständigen Sachbearbeiters sowie dessen Erreichbarkeit. Bei einer online erstatteten Strafanzeige, können Sie weiterhin den aktuellen Bearbeitungsstand verfolgen. In jedem Fall werden Sie jedoch schriftlich über den Ausgang des Verfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft informiert.

 

 

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Stabsbereich
Einsatz-/ Kriminalitätsangelegenheiten
Sachbereich 1.2 - Kriminalitätsangelegenheiten

Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
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