Erster Ausbildungsabschnitt (12 Monate)
Mit Beginn Ihrer Ausbildung an der Hochschule der Polizei wird Ihnen die Bedeutung der Nähe zur Gedenkstätte des Konzentrationslagers Sachsenhausen verdeutlicht. Zudem werden Sie sich kritisch mit der Geschichte der Deutschen Polizei unter dem Aspekt: „Die Rolle der Polizei im lll. Reich“ auseinandersetzen.
Die Rechtsfächer Staats- und Verfassungsrecht, Eingriffsrecht, Strafrecht und Öffentliches Dienstrecht bilden den überwiegenden Anteil des ersten Ausbildungsabschnittes.
Nach Ihrem ersten Ausbildungsabschnitt sollten Sie die verfassungsrechtlichen Grundlagen polizeilichen Handelns sowie die grundlegenden Aufgaben und Befugnisse der Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat verstehen. Sie lernen die Polizei als Teil der Eingriffsverwaltung kennen und werden insbesondere in der Lage sein, Grundrechte und Grundrechtseingriffe zu beurteilen.
Weiterhin bekommen Sie das für den polizeilichen Einsatz erforderliche Fachwissen aus den Bereichen:
- Führungslehre
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Fotografische Ausbildung
- Dienstfahrberechtigung
Zweiter Ausbildungsabschnitt (9 Monate)
Basierend auf den zuvor erworbenen rechtlichen Kenntnissen lernen Sie in diesem Ausbildungsabschnitt vermehrt die Praxis des Polizeidienstes kennen.
Zweikampfausbildung Den Schwerpunkt bildet das Fach Einsatzlehre. Hier wird Ihnen zunächst Grundlagenwissen bezüglich der Organisation Polizei, der polizeilichen Einsatzmittel und Begriffe vermittelt. Sie lernen die alltäglichen schutzpolizeilichen Einsatzlagen und deren Bewältigung kennen.
Neben der theoretischen Wissensvermittlung nehmen Sie an vielen praktischen Übungen und Rollenspielen teil.
Durch die Verknüpfung von fachtheoretischen Rechtsgrundlagen des Faches Verkehrsrecht mit entsprechenden Übungen im Fach Verkehrslehre werden Sie auch komplexe und rechtlich schwierige Sachverhalte im Straßenverkehr lösen, Verkehrsunfälle aufnehmen und bei Verstößen beweissichere Verfahren einleiten. Sie lernen mit speziellen Geräten zur Verkehrsüberwachung, insbesondere zur Geschwindigkeitsmessung sowie zur Feststellung von Alkohol und Drogen, umzugehen und getroffene Feststellungen zur Verfolgung und Ahndung zu bringen.
Praktikum
Den Abschluss und Höhepunkt des zweiten Ausbildungsabschnittes bildet das sechzehnwöchige Praktikum in den Polizeiinspektionen im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg.
Ziele der fachpraktischen Ausbildung:
- Vermittlung dienstkundlichen Wissens
- Entwicklung polizeipraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Ausprägung korrekten polizeilichen Handelns und Verhaltens auf der Grundlage der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse
In Form von Hospitationen werden Sie praktische Erkenntnisse über die Tätigkeit im Revierdienst sowie in der Kriminalpolizei erwerben.
Dritter Ausbildungsabschnitt (9 Monate)
Im dritten Ausbildungsabschnitt werden fächerübergreifend alle Ausbildungsinhalte integrativ in Rollenspielen zusammengefasst und einschließlich des erforderlichen Schriftverkehrs bearbeitet. In diesem Ausbildungsabschnitt werden Sie polizeiliche Alltagslagen ganzheitlich beurteilen und diese zum Erfolg bringen können.
Kurz vor Abschluss der Ausbildung erfolgt das dreiwöchige Praxistraining "Geschlossene Einheiten" der "Direktion Besondere Dienste" (Bereitschaftspolizei). Es erwarten Sie körperliche Anstrengung gepaart mit einem Einblick in die Bewältigung von bereitschaftspolizeilichen Einsatzlagen, wie die Absicherung einer Veranstaltung, das gemeinschaftliche Fortbewegen in Formation oder das Zusammenwirken mit der Technischen Einsatzeinheit (TEE). Hier findet auch die Grundlagenausbildung am Einsatzmehrzweckstock (EMS) statt.
Laufbahnprüfung
Am Ende des dritten Ausbildungsabschnittes wird mit der Laufbahnprüfung (l. Fachprüfung) festgestellt, ob Sie für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes befähigt sind.