Ich möchte eine Demonstration organisieren

Tags
Lebenslage
DGS
Datum
05.10.2015

„Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.“[1]Dieses Recht ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 8, festgeschrieben.

 

Was wir für Sie tun können:

Das Polizeipräsidium Brandenburg ist die Versammlungsbehörde, bei der Sie die Demonstration (Versammlung unter freiem Himmel / Aufzug) anmelden müssen.

Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder einfach über die Internetwache erfolgen. Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anmeldung schnell und komfortabel an uns zu übermitteln. Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie gerne vorab unser Kontaktformular nutzen, um weitere Informationen zu erhalten. Allgemeine Hinweise:

 

  • Zuständigkeit: Soll die Versammlung außerhalb des Landes Brandenburg stattfinden, nutzen Sie für eine Kontaktaufnahme bitte die Polizeiangebote anderer Bundesländer.
  • Hilfestellung: Wie Sie uns unterstützen können und wo Sie weitere Hilfe bekommen, erfahren Sie in unseren Tipps zu Schadensfällen.
  • Datenschutz: Informationen über den Umfang und die Dauer der Speicherung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

 

Woran Sie denken sollten:

  • Anmeldefrist: Versammlungen müssen Sie grundsätzlich 48 Stunden vor der Bekanntgabe anmelden. Hierbei müssen Sie den Grund der Versammlung und einen Verantwortlichen benennen.
  • Versammlungsleiter: Das Versammlungsgesetz regelt, dass jede öffentliche Versammlung einen Leiter haben muss. Der Versammlungsleiter ist der Veranstalter. Wird die Versammlung von einer Vereinigung veranstaltet, so ist ihr Vorsitzender der Versammlungsleiter. Der Veranstalter kann die Versammlungsleitung einer anderen Person übertragen. Der Versammlungsleiter übt das Hausrecht aus.
  • Sonstige Genehmigungen: Viele Veranstaltungen fallen nicht unter das Versammlungsgesetz und brauchen daher bei uns nicht angemeldet werden. Für diese können jedoch behördliche Genehmigungen nach anderen Vorschriften notwendig sein.
  • Nicht anmeldepflichtig nach dem Versammlungsgesetz sind beispielsweise:
    • Grillfeste auf Privatgrundstücken
    • Hochzeitsgesellschaften
    • Trödelmärkte
    • Volksfeste
    • Konzerte
    • Leichenbegängnisse/ -züge
    • kirchliche Prozessionen / Gottesdienste unter freiem Himmel

 

Wie geht es weiter?

Nach Eingang Ihrer Anmeldung werden wir in der Regel Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Während des Kooperationsgespräches werden wir alle möglichen Probleme besprechen und Ihnen Hinweise für einen erfolgreichen Verlauf der Demonstration/Versammlung geben.


[1] § 1 Versammlungsgesetz


Hier können Sie den Inhalt des Artikels: Ich möchte eine Demo organisieren als Video in Gebärdensprache ansehen

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam

Telefon: 0331 283-3020
Telefax: 0331 283-3029
pressestelle.pp@polizei.brandenburg.de
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