Ich habe einen Verkehrsunfall beobachtet

Tags
DGS
Schadensfall
Verkehr
Datum
16.10.2015

 

Kollisionon zwischen zwei AutosLeisten Sie Erste Hilfe und helfen nach Möglichkeit bei der Sicherung der Unfallstelle! Achten Sie unbedingt darauf, sich dabei nicht in Gefahr zu begeben. Bei Unfällen, die sich soeben ereignet haben, sollten Sie die Polizei über den Polizei-Notruf 110 verständigen. Gibt es Verletzte, rufen Sie zuerst den Rettungsdienst 112 und leisten "Erste Hilfe". Helfen Sie bei der Sicherung des Unfallortes bis zum Eintreffen der Polizei. Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht in Gefahr begeben!

 

 

Was wir für Sie tun können:

Wir nehmen den Unfall auf und fertigen in der Regel auch Fotos der Fahrzeuge und des Unfallortes. Wir notieren alle Personalien der Bürger, die etwas über den Unfallhergang sagen können, um später Zeugenvernehmungen durchzuführen.

Woran Sie denken sollten:

Damit wir den Unfall auch nachträglich aufnehmen können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Wichtig sind: weitere Unfallzeugen, Unfallzeit und der möglichst genaue Unfallort. Sollte sich dieser außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befinden, notieren Sie sich bitte die Fahrtrichtung, den Autobahnkilometer bzw. die Abschnitts- und Kilometrierungsangaben auf den Leitpfosten.

Halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Legitimationsdokument bereit.

Überlegen Sie bereits vor unserem Eintreffen, wie sich der Unfall aus Ihrer Sicht ereignet hat. Hierbei kommt es ausschließlich auf Ihre eigene Wahrnehmung an. Gleiches gilt für einen Parkplatzunfall. Teilen Sie uns in solchen Fällen auch mit, ob andere Personen - etwa Anwohner oder Mitarbeiter angrenzender Geschäfte - den Unfall verfolgt haben könnten.

Wie geht es weiter?

Ihre Feststellungen werden in einer Zeugenvernehmung niedergelegt. Diese ist Bestandteil der Unfallakte. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren werden Sie gegebenenfalls als Zeuge vorgeladen. Bitte lesen Sie auch: Ich wurde als Zeuge vorgeladen, um weitere Informationen zu erhalten.

Sogenannte Bagatellunfälle, bei denen durch den Beamten vor Ort eine mündliche Verwarnung oder ein Verwarnungsgeld ausgesprochen wurde, werden nicht weiter durch uns bearbeitet.


Hier können Sie den Inhalt des Artikels: Ich habe einen Unfall beobachtet als Video in Gebärdensprache ansehen

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