Seit 17.04.2007 besteht gesetzliche Pflicht, in Polen ganztägig mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung betrifft alle Kraftfahrzeuge. Vom Tagesanbruch bis zur Abenddämmerung kann der Fahrzeugführer bei normaler Luftdurchsichtigkeit statt Abblendlicht Tagfahrlicht nutzen.
Stand: 25.05.2022
*Haftungsausschluss:
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Beauftragten für deutsch-polnische Beziehungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.