Zwei versuchte Telefonbetrüge

Dienstag, 14. Dezember 2021

Zossen, Stadtgebiet

Teltow-Fläming

Kategorie
Kriminalität
Datum
15.12.2021

Zwei Betrugsversuche haben sich am Dienstagmittag in Zossen ereignet. So erhielt eine 72-jährige Frau einen Anruf, bei der sich eine männliche unbekannte Person als ihr Sohn ausgab. Er fragte nach mehreren tausend Euro zur Zahlung einer angeblichen Kaution, die er nach Verursachung eines Verkehrsunfalls zahlen müsse. Bei einem weiteren Anruf bei einer 86-jährigen Frau gab sich ebenfalls ein unbekannter männlicher Täter als angeblicher Sohn der Seniorin aus. Da der Frau die Art der Betrugsmasche bekannt ist, fragte sie den Anrufer nach persönlichen Fakten, die der unbekannte Mann falsch beantwortete. Beide Frauen reagierten vollkommen richtig, erkannten den Betrugsversuch – und legten auf. In beiden Fällen wurde durch die Polizei eine Strafanzeige aufgenommen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Diese dauern weiter an.


Der beschriebene Sachverhalt beschreibt eine bei der Polizei hinreichend bekannte Form des Telefonbetruges.

Bei diesen so genannten „Schockanrufen“ nutzen die Täter die Schreckmomente aus, indem sie ihre Opfer anrufen und sich als Angehörige (Sohn, Tochter, Enkelkind) in einer dramatischen Situation ausgeben. Meist geben Sie weinend an, dass es einen Verkehrsunfall gegeben habe, bei denen ein Mensch ums Leben gekommen sei und sie nun bei der Polizei seien. Sie würden eine Untersuchungshaft oder ein Strafverfahren nur vermeiden können, wenn das Opfer Ihnen eine meist hohe Summe (i. d. R. mehrere zehntausend Euro) als Kaution hinterlegen würde.

Für gewöhnlich wird das Telefon dann an einen angeblichen Polizisten weitergegeben, um durch eine akustische Drohkulisse den Druck weiter zu erhöhen. Die Kombination aus Schock, Drohungen und Mitleid gegenüber dem vermeintlichen Angehörigen soll die oftmals älteren Opfer dazu bringen, den Wahrheitsgehalt nicht zu hinterfragen und Geld herauszugeben. Die Täter sprechen oft akzentfrei und agieren rhetorisch begabt.

Anbei finden sich Hinweise, die Bürger bei allen Formen des Telefonbetruges beachten sollten. Diese so genannten „Schockanrufe‘“ reihen sich neben Enkeltrickbetrügereien und Anrufen falscher Polizisten ein, die alle das Ziel haben, an Wertgegenstände und oder Bargeld der meist älteren Opfer zu gelangen und können in ihrer Form auch stark variieren.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie einen späteren Gesprächstermin, damit Sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder bei der örtlichen Polizei überprüfen können!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers!
  • Bevor Sie jemandem ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte Ihre örtliche Polizeidienststelle!
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind!
  • Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei! Sie erreichen sie unter der Nummer 110

Verantwortlich:

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