Am Mittwochnachmittag wurde bei zwei Verkehrskontrollen festgestellt, dass die Fahrer ohne Fahrerlaubnis mit ihren PKW unterwegs gewesen waren.
Ein 33-jähriger Mann konnte bei der Kontrolle auf dem Parkplatz Am Stern keinen Führerschein vorweisen und im weiteren Verlauf wurde bekannt, dass er gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zusätzlich war sein PKW auch nicht versichert. Es wurde zwei Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen. Das Fahrzeug des Mannes wurde eingezogen.
Die zweite Kontrolle wurde auf dem Parkplatz Borker Heide durchgeführt. Ein 31-Jähriger konnte ebenfalls nicht den Besitz einer Fahrerlaubnis nachweisen. Es wurde eine Strafanzeige aufgenommen und am Fahrzeug eine Radkralle angebracht, um die Weiterfahrt zu unterbinden.
Die weiteren Ermittlungen führt nun die Kriminalpolizei.