Bei der Verkehrskontrolle eines 53-jährigen Mannes mit E-Bike wurde festgestellt, dass dieses augenscheinlich deutlich schneller als die erlaubten 25km/h fahren kann, was das Bestehen einer Haftpflichtversicherung erforderlich macht. Der Fahrer konnte keinen Versicherungsschutz nachweisen. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde aufgenommen. Das E-Bike wurde für die weiteren Ermittlungen von der Kriminalpolizei beschlagnahmt.
Zu schnelles E-Bike
Donnerstag, 14.08.2025, 17:22 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 15.08.2025
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