Polizeibeamten fiel während der Streifenfahrt am Donnerstagnachmittag ein E-Scooter in der Otto-Grotewohl-Straße auf. Das Versicherungskennzeichen war abgelaufen und die Fahrerin mit 12 Jahren eindeutig zu jung, um das Fahrzeug fahren zu dürfen. Die Beamten informierten die Eltern, die Tochter und Roller abholen kamen.
In diesem Zusammenhang ein Hinweis der Polizei:
Seit dem 1. März 2025 müssen alle E-Scooter-, Mofas und Mopeds mit dem neuen grünen Versicherungskennzeichen unterwegs sein, die bisherigen blauen haben ihre Gültigkeit verloren. Die Versicherungspflicht gilt auch für verschiedene E-Bikes. Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, macht sich strafbar. Zudem kann das richtig teuer werden, dann haften Sie nämlich selber für alle Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen.