Zahlreiche Feststellungen bei Hubschrauber-Großkontrolle auf der BAB 12

Überregional

Kategorie
Verkehr
Tags
Verkehr
Datum
11.05.2017

Potsdam. Heute wurde der Polizeihubschrauber als Einsatzmittel bei der Abstandsüberwachung auf Autobahnen getestet. In der sechsstündigen Kontrolle auf der BAB 12 wurden insgesamt 91 Fahrzeuge des Schwerverkehrs angehalten und kontrolliert. Der Polizeihubschrauber stellte aus der Luft die Abstandsverstöße fest und übermittelte die Daten an die am Boden befindlichen Einsatzkräfte. Diese unterzogen die Fahrzeuge auf dem Parkplatz Kersdorfer See, in Fahrrichtung Frankfurt (Oder) einer Kontrolle.

Neben 35 Abstandsverstößen, 21 davon vom Hubschrauber, stellten die Mitarbeiter der Verkehrspolizei bei 39 weiteren Fahrzeugen Ordnungswidrigkeiten fest. Darunter waren Verstöße gegen die Ladungssicherung, Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten), aber auch nichtangelegte Sicherheitsgurte und Telefonieren während der Fahrt.

90 Beamte der Polizei Brandenburg, gemeinsam mit etwa 20 Kolleginnen und Kollegen der Polizei der Woiwodschaft Gorzów, der Bundespolizei, dem Hauptzollamt Frankfurt (Oder), dem Bundesamt für Güterverkehr, den Landesämtern für Arbeitsschutz sowie Bauen und Verkehr waren an der Aktion beteiligt.

Die Polizei Brandenburg begleitete auf Twitter die polizeilichen Maßnahmen.

Im Rahmen der Kontrolle wurde ein in Köln gestohlener Pkw Lexus festgestellt. Der einschlägig bekannte 49–jährige Fahrer wurde festgenommen, der Pkw sichergestellt. Während der Kontrolle wurden 279 Geschwindigkeitsverstöße durch automatisierte Technik registriert. 2.502-mal stießen Lkw im vergangenen Jahr auf Brandenburgs Autobahnen zusammen. 19,5 Prozent mehr als noch 2015. Zwei Drittel dieser Unfälle (1.674) wurden durch den Fahrer des LKW selbst verursacht. 13 Menschen (18 Verkehrstote im Jahr 2015) starben bei diesen Unfällen und 390 Menschen (345 im Jahr 2015) wurden verletzt. Immer wieder ist zu dichtes Auffahren der Lkw-Fahrer die Unfallursache. Allein 388-mal registrierte die Polizei im vergangenen Jahr Abstand als Unfallursache.

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