Der Bewohner eines Einfamilienhauses ruft die Polizei, weil er eine relative Unordnung in seinem Haus festgestellt hat. Die eintreffenden Beamten stellten dann eine aufgebrochene Hauseingangstür fest. Zudem wurden einige Räumlichkeiten durchsucht. Der Geschädigte deklariert den Diebstahl von Bargeld und Münzen. Durch die Beamten wurde eine Strafanzeige aufgenommen und eine umfangreiche Spurensuche- und Sicherung durchgeführt.
Wohnungseinbruchsdiebstahl
Samstag, 18.03.2023, 01:00 Uhr
- Kategorie
- Kriminalität
- Diebstahl
- Einbruch
- Schadensfall
- Straftaten
- Datum
- 18.03.2023
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