Am 28.01.23, gegen 21:10 Uhr, wurde der Polizei der Einbruch in ein unbewohntes Einfamilienhaus angezeigt. Durch Unbekannt wurde die Hauseingangstür geöffnet. Nach erstem Eindruck wurde jedoch augenscheinlich nichts entwendet.
Der Hauseigentümer war verstorben und somit muss durch die Angehörigen geklärt werden, ob etwas aus dem Haus entwendet wurde. Somit kann zunächst kein Schaden beziffert werden.