Am 28.01.23, gegen 16:39 Uhr, wurde in Lübbenau ein PKW einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der routinemäßigen Überprüfung des Fahrzeuges wurde festgestellt, dass für dieses keine Haftpflichtversicherung mehr bestand. Somit lag ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.
Es wurde ein Ermittlungsverfahren in Form einer Anzeige eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.