Wechseltrickbetrug aufgeklärt

Fehrbellin

Ostprignitz-Ruppin

Kategorie
Kriminalität
Datum
26.03.2018

Am Freitag, 23.03.2018 gegen 17:30 Uhr, kam es in einem Supermarkt in der Berliner Allee in Fehrbellin zu einem Betrug. Ein namentlich nicht bekannter Tatverdächtiger bezahlte an der Kasse seinen Einkauf. Anschließend bat er den Kassierer, ihm vier 100-Euro-Scheine in 50-Euro-Scheine zu wechseln. Nachdem dies geschehen war, wollte der Unbekannte, dass die erhaltenen 50-Euro-Scheine in 20-Euro-Scheine getauscht werden. Nachdem auch dies geschehen war, verließ der Unbekannte den Markt. Da dem Kassierer der Vorgang merkwürdig vorkam, führte er danach einen Kassensturz durch und stellte dabei fest, dass insgesamt 760 Euro zu wenig in der Kasse waren.

Durch im Markt befindliche Videokameras wurde der Vorgang aufgezeichnet. Der Tatverdächtige ist vom Aussehen her ca. 30 Jahre alt, 175 cm groß, hatte schwarze Haare und einen Vollbart.

Der Täter war dann mit einem zweiten Unbekannten in einem PKW Kia geflüchtet. Die aufnehmenden Beamten der Neuruppiner Polizei hatten die Kennzeichen des PKW (aus Recklinghausen) in Fahndung gegeben und Beamte der Hamburger Polizei auf dieser Grundlage den PKW zunächst ohne Insassen am 24.03. fest- und sichergestellt.

An der Verwahrstelle der Hamburger Polizei erschienen dann gegen 20.30 Uhr aber zwei bereits polizeilich bekannte, 25 bzw. 27 Jahre alte rumänische Staatsbürger, um das Mietfahrzeug zu übernehmen. Eine Personenüberprüfung erfolgte. Lichtbilder von den Personen und vom Fahrzeug wurden gefertigt und der Polizeiinspektion OPR übersandt. Nach Sichtung der am 23.03. gesicherten Videoaufzeichnungen und Prüfung der Personenbeschreibungen handelte es sich bei den Rumänen tatsächlich um die Betrüger aus Fehrbellin.

Beide führten eine mittlere vierstellige Euro-Summe in unterschiedlicher Stückelung mit sich und gaben an, in Kürze einen PKW kaufen zu wollen. Zum Straftatbestand des Betruges machten sie keine Angaben.

Entsprechend wurde gegen sie Ermittlungsverfahren eingeleitet, sie blieben aber als EU-Bürger zunächst auf freiem Fuß.

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