Mit dem Frühling und den ersten Sonnenstrahlen beginnt für Wassersportbegeisterte eine aufregende Zeit. Nach den kalten Wintermonaten zieht es viele Menschen wieder an die Gewässer, um ihre Leidenschaft für das Wasser auszuleben. Ob mit dem Motorboot, als Segler, Surfer oder auch für diejenigen, die das ruhige Wasser im Kajak oder auf dem Stand-Up-Paddle Board genießen – das gewässerreichste Bundesland Deutschlands bietet unzählige Möglichkeiten.
Mit dem zunehmenden Bootsverkehr auf Brandenburgs Seen und Wasserstraßen wird die Polizei Brandenburg in den kommenden Wochen verstärkt präsent sein und Kontrollen durchführen.
Thomas Loschek
Leiter wasserschutzpolizeiliche Angelegenheiten im Polizeipräsidium
„Nur ein rücksichtsvolles Miteinander aller Wassersportler gewährleistet, dass jeder seine Freizeit auf dem Wasser so genießen kann, wie er es sich vorstellt. Mit der steigenden Zahl der Erholungssuchenden steigen auch die Anforderungen an das Miteinander. Die Wasserschutzpolizei wird daher in den kommenden Monaten verstärkt auf den Gewässern unterwegs sein, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren.“
Wie im Straßenverkehr verläuft auch der Bootsverkehr auf unseren Wasserstraßen nur unfallfrei, wenn die Regeln eingehalten werden und Rücksicht genommen wird. Die Polizei gibt daher folgende Verhaltenshinweise:
- Führen Sie vor dem ersten Fahrtantritt eine Sicherheitsüberprüfung durch! Besonderes Augenmerk sollte dabei auf Zubehörteilen wie Zuleitungen zu Benzintanks, Gas- und Heizungsanlagen liegen. Empfehlenswert ist die Inanspruchnahme von Fachwerkstätten.
- Kontrollieren Sie die Sicherheitsausrüstung an Bord und deren Funktionsfähigkeit! Dazu gehören insbesondere Rettungsmittel wie Rettungswesten und -ringe sowie ein Verbandskasten.
- Informieren Sie sich vor Fahrtantritt über das Fahrgebiet und die geltenden Verkehrsvorschriften und Vorfahrtsregeln!
- Achten Sie auf das Tragen von Rettungswesten bei Nichtschwimmern und Kindern!
- Halten Sie sich an vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkungen!
- Vorsicht beim Umgang mit Betriebsstoffen!
- Führen Sie alle erforderlichen Papiere mit an Bord!
- Auch bei führerscheinfreien Booten gilt: Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt und in der Lage sein, das Boot zu steuern.
- Die Promillegrenzen liegen in der Schifffahrt analog zu denen im Straßenverkehr. Dies bedeutet, dass der Sportbootführer ab 0,5 Promille sein Fahrzeug nicht mehr führen darf.
- Fäkalienbehälter dürfen nur an den dafür vorgesehenen Annahmestellen entleert werden.
Das schiffbare Wasserstraßennetz des Landes Brandenburg umfasst 1.073 km Bundes- und 564 km schiffbare Landesgewässer. Dazu kommen 992 km Fließe im Spreewald. Hauptwasserstraßen bilden die Flüsse Oder, Spree, Havel und Elbe und ihre verbindenden Kanäle. Ein Großteil der Wasserstraßen erstreckt sich über zahlreiche Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete und Areale, die der Flora- und Faunahabitatsrichtlinie der EU (Natura 2000) unterliegen.