Wasserschutzpolizei hat auf Beschwerden reagiert

Rheinsberg

Ostprignitz-Ruppin

Kategorie
Die Polizei
Datum
24.08.2017

In der Vergangenheit kam es in den Sommermonaten im Bereich der Rheinsberger Gewässer zu vermehrten Verstößen durch Jetski- und Sportbootführer gegen die Wassermotorrad- bzw. Wasserskiverordnung. Anwohner, Wassersportler und Touristen fühlten sich in ihrer Sicherheit und Ruhe gestört. Dies führte zu zahlreichen Beschwerden, die teilweise auch über die Internetwache Brandenburg angezeigt wurden. Durch die normale Streifentätigkeit konnte die Lage durch die Wasserschutzpolizei nicht entspannt werden. Aufgrund von Ermittlungen wurde bekannt, dass die Gruppe der Personen, die diese Verstöße beging, sehr gut vernetzt ist und sich gegenseitig über den Aufenthaltsort der Wasserschutzpolizisten informiert. Im Laufe der Zeit bildete sich eine Gegengruppe, die die Polizei u.a. über den Aufenthaltsort der Jetskifahrer informierte. Auf den Rheinsberger Gewässern ist es grundsätzlich verboten, Wasserski zu fahren. Das Fahren von Jetskis ist nur unter erschwerten Auflagen erlaubt, so dass die eigentliche Fahrweise mit diesen Wasserfahrzeugen (hohe Geschwindigkeit, enge Kurven, Sprünge) nicht ausgeübt werden darf.

Im Zeitraum vom 04. bis zum 20.08.17 führten die Beamten der Wasserschutzpolizei einen Komplexeinsatz mit Unterstützung anderer Polizeikräfte durch. So kamen unter anderem Beamte einer Einsatzhundertschaft, Zivilboote und der Polizeihubschrauber zum Einsatz. Es wurden sechs Ordnungswidrigkeitsanzeigen  gegen die Wassermotorradverordnung aufgenommen und 23 weitere Verstöße (zu schnell, unter Alkohol) gegen die Binnenschifffahrtsstraßenordnung festgestellt. Ein Rheinsberger wurde sogar mehrfach erwischt. Er kann mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

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