Am Dienstagvormittag erhielt eine Frau aus Bad-Belzig den Anruf eines angeblichen „Obergerichtsvollziehers“. Dieser teilte der Frau mit, dass er mit der Polizei bei ihr vorbei kommen wird um einen Betrag von mehr als 2.000,-Euro abzuholen. Die Dame teilte mit, dass es keine Forderungen gegen sie gibt und schloss sich mit einem Angehörigen kurz, infolge dessen die Polizei informiert wurde. Diese ermittelt nun wegen versuchten Betruges in Verbindung mit Amtsanmaßung und rät:
- Lassen Sie sich niemals auf solche dubiosen Geldforderungen ein, von wem und unter welchem Vorwand auch immer!
- Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
- Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Rückruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können!
- Rufen Sie die Polizei zurück. Verwenden Sie dazu die öffentlich bekannte Telefonnummer – ABER NICHT die Nummer, die die Anruferin oder der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat oder die auf dem Display angezeigt wurde!
- Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers!
- Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind!
Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei – Nutzen Sie dazu die Telefonnummer 110!