Der Beschuldige führte einen E-Roller ohne Versicherung und wurde einer Kontrolle unterzogen, er hatte weiterhin zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Potsdam. Die angedrohte Haftstrafe konnte durch treu händische Übergabe von Bargeld abgewendet werden. Dem Beschuldigten wurde die Weiterfahrt untersagt.
Verstoß Pflichtversicherungsgesetz/ Fahndungserfolg
08.06.2024, 21.40 Uhr
- Kategorie
- Die Polizei
- Straßenverkehr
- Datum
- 10.06.2024
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